Refinanzierbares Kartenterminal

Anbieterwechsel Telematik

Die Vertragspartner der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung (KZBV und GKV-SV) haben darauf geeinigt, dass jede Praxis bzw. jeder Praxisstandort zur Nutzung der Anwendungen der elektronischen Patientenakte einen Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal hat. Die Förderung des Kartenterminals inkl. notwendiger SMC-KT ist im Bundesmantelvertrag (Anhang 11a unter §2, Punkt 7 – Stand 01.01.2021) geregelt und beträgt 595€. Die Refinanzierung wird möglich, sobald Ihr Konnektor den Stand PTV4 erreicht hat.

Im Rahmen von PTV4 wird der Fachdienst elektronische Patientenakte (ePA) und in der Folge auch das eRezept eingeführt. Hierzu ist eine qualifizierte elektronische Signatur via elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) notwendig. Da der eHBA dem Patienten nicht zugänglich gemacht werden sollte, ist es sinnvoll diesen nicht im Kartenterminal an der Anmeldung zu betreiben oder gar permanent gesteckt zu lassen. Es bietet sich die Verwendung eines weiteren, nicht den Patienten zugänglichen, Kartenterminals an. Pro Kartenterminal können gleichzeitig zwei eHBA eingesteckt bleiben. Daher ist die Anschaffung eines Terminals für je zwei Ärzte sinnvoll.

Wir empfehlen Ihnen das aktuelle Kartenterminal der Firma Cherry. Statt Tasten weist es einen hygienischen, einfach desinfizierbaren Touchbildschirm auf, kann eGKs berührungslos einlesen und es lässt sich nachträglich problemlos ein zusätzliches PIN-Eingabe-Pad nachrüsten.

Mit dem zusätzlichen Kartenterminal können sofort die Vorteile der Stapelsignatur und später der Komfortsignatur (Freigabe der nächsten 250 Vorgänge für die nächsten 24h) genutzt werden. Mit diesen Funktionen ist eine reibungslose Integration der elektronischen Dokumentensignatur in den Praxisalltag möglich.