Aktuelles
Webinar KIM + eHealth + Förderung

Wir veranstalten das nächste Webinar zu den Themen KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und...
Weihnachtsspende

Wir haben, wie bereits die letzten Jahre, von Weihnachtspräsenten für unsere Kunden abgesehen. Der...
Spende elektronischer Rechnungsversand

Vielen Dank an alle Kunden die sich in 2020 damit einverstanden erklärt haben Ihre Rechnungen...
Webinar KIM

Wir veranstalten Morgen (Dienstag, 22.12.) um 15 Uhr das letzte Webinar zum Thema KIM...
Archivierung ist gesetzliche Pflicht!
Achten Sie darauf, seit dem 1. Januar 2017 sind Verstöße gegen die Aufbewahrungs-/Archivierungspflicht nach GoBD kein Kavaliersdelikte mehr: Wer seine Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht aufbewahrt, begeht eine Straftat.
Das heißt konkret: Betroffen ist jede Praxis, welche digitalen Geschäftsverkehr durchführt.
E-Mail Archivierung

E-Mail-Daten zuverlässig aufbewahren
Rechnungen, Verträge, Heil- und Kostenpläne, Korrespondenzen: Die Zahl an Dokumenten, die täglich in der Praxis entstehen und archiviert werden müssen, ist groß. Für die Archivierung gelten seit dem 1. Januar 2017 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) uneingeschränkt.
Wer muss archivieren?
Jeder Unternehmer oder Freiberufler, ob kleines Zahnlabor oder große Praxis muss archivieren. Archivierung von Dokumenten ist eine klare, gesetzliche Vorgabe! Der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht unterliegt jeder, der zur Buchführung verpflichtet ist.
Wie muss archiviert werden?
Um den Ansprüchen des Gesetzgebers zu genügen, ist ein Archivsystem, das eine technische Unveränderbarkeit liefert, nötig. Die Ablage der Daten in einem Dateisystem erfüllt diese Anforderungen nicht.
Interessiert?
Weitere Informationen erhalten Sie im Securepoint GoBD-Flyer: PDF Download