IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV


Schutz hochsensibler Gesundheits- und Patientendaten vor Cyberangriffen. Erfüllung gesetzlicher Datenschutzanforderungen.

RÜCKRUFBITTE

Wir setzen die IT–Sicherheitsrichtlinie der KZBV vollständig, kompetent und sicher um. Garantiert ist dies durch unserere Zertifizierung nach § 75b Abs. 5 SGB V der KBV.

Eine optimale IT-Sicherheit bildet die Grundlage für einen reibungsfreien Praxisbetrieb und verantwortungsvollen Umgang mit den besonderes schützenswerten Patientendaten. Eine Sorgfaltspflicht und grundsätzliche Vorgaben finden sich dazu in der DSVGO (Datenschutz-Grundverordnung) und dem BSI-IT-Grundschutz (eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelte Vorgehensweise zum Identifizieren und Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen).

Diese lassen einen erheblichen Interpretationsspielraum für die Umsetzung und damit eine Unsicherheit ob die getroffenen Maßnahmen vollständig und angemessen sind. Die KZBV hat diese Vorgaben für Ihre Mitglieder interpretiert und als IT-Sicherheitsrichtlinie veröffentlicht. Es empfiehlt sich die Richtlinie vollständig in der eigenen Praxis EDV umzusetzen, auch da die Umsetzung der Maßnahmen im fünften sozialen Gesetzbuch (§75b) vorgeschrieben sind.

Da sich die Maßnahmen unter anderem aus der Praxisgröße und den vorhandenen Endgeräten ableiten, ist hier eine individuelle Beratung und Umsetzung durch Ihren EDV-Experten sinnvoll. Wir achten dabei darauf diese Maßnahmen vollständig und richtlinienkonform umzusetzen!

Sprechen Sie uns dazu gerne an! Wir beraten Sie telefonisch, prüfen Ihre EDV vor Ort (Sie bekommen sofort ein Prüfprotokoll) und schlagen notwendige Maßnahmen vor.

Detaillierte Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV finden Sie auf der Homepage der KZBV.

Unser Angebot zum Download

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