Dental Managed Security

Um Cyberkriminalität in Form von Hackerangriffen zu verhindern und den Schutz der Praxen sowie sensibler Daten zu gewährleisten, legt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KZBV (als Interpretation des §75b SGB V) fest, wie zukünftig die IT-Sicherheit in vertragszahnärztlichen Praxen umgesetzt werden soll.
Hierbei handelt es sich um die Mindestvoraussetzungen, die sich je nach Praxisgröße unterscheiden. Sind Maßnahmen nicht adäquat umgesetzt und es sickern z.B. Patientendaten ins Internet oder durch ein infizierte Praxis-EDV erleiden Dritte Schäden, kann dies teure und strafrechtliche Folgen haben.

Überlassen Sie Ihre IT-Sicherheit nicht dem Zufall! Wir bieten unseren Kunden professionelle und auf den Bedarf zugeschnittene Umsetzung der neuen KZBV-Richtlinien. Hierfür haben wir das „Dental Managed Security“-Projekt ins Leben gerufen. Weitere Informationen folgen in Kürze.